Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt.
Wer eine Photovoltaikanlage installiert, ist mit der Inbetriebnahme noch nicht fertig – es folgt eine gesetzliche Meldepflicht, die in der Praxis öfter vergessen wird, als man denkt. Betroffen sind nicht nur klassische Dachanlagen, sondern auch Batteriespeicher, Blockheizkraftwerke und inzwischen sogar Steckersolargeräte.
Ein Monat Zeit ab Inbetriebnahme
Jede Neuanlage muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme in das Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Die Frist beginnt exakt mit dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme – nicht mit der Fertigstellung der Montage oder der Rechnungsstellung. Registrierungspflichtig sind alle netzgekoppelten Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Blockheizkraftwerke.
Was bei verspäteter Meldung droht
Wird die Anlage nicht fristgerecht eingetragen, kann der Netzbetreiber die Auszahlung der Einspeisevergütung so lange zurückhalten, bis die Eintragung nachgeholt und nachgewiesen ist. Zusätzlich drohen der Verlust der Vergütung nach EEG oder KWKG für den betroffenen Zeitraum sowie ein Bußgeld. Für Anlagenbetreiber ist das ein unmittelbar spürbarer finanzieller Nachteil – und für den ausführenden Betrieb häufig der erste Anruf, wenn die Gutschrift ausbleibt.
Erleichterung für Steckersolargeräte
Für kleine Steckersolargeräte („Balkonkraftwerke“) hat die Bundesnetzagentur zum 1. April 2024 eine vereinfachte Eingabemaske eingeführt, die nur wenige technische Angaben verlangt. Für reguläre Dach- und Freiflächenanlagen bleibt es beim vollständigen Registrierungsprozess mit allen technischen Detailangaben zu Modulen, Wechselrichtern und Netzanschluss.
Warum das für Handwerksbetriebe mehr als ein Kunden-Problem ist
In der Praxis übernehmen viele Installationsbetriebe die MaStR-Meldung direkt mit oder unterstützen den Kunden dabei – nicht aus gesetzlicher Pflicht, sondern weil die Meldung ohne die technischen Anlagendaten (Wechselrichter-Seriennummer, Modulanzahl, Nennleistung, Netzanschlusspunkt) gar nicht sinnvoll möglich ist. Wenn diese Daten ohnehin in einer digitalen Anlagenakte hinterlegt sind, verkürzt sich die MaStR-Meldung von einer separaten Recherche auf einen kurzen Abgleich – ein spürbarer Unterschied, gerade in der Hauptsaison mit vielen Neuanlagen pro Woche.
- Frist: 1 Monat ab Inbetriebnahme
- Pflichtig: netzgekoppelte PV-Anlagen, Batteriespeicher, BHKW
- Sanktion bei Versäumnis: zurückgehaltene Einspeisevergütung + Bußgeld
- Erleichterung seit 1.4.2024: vereinfachte Maske für Steckersolargeräte